Kann eine Hecke wandern?
Nach 25 Jahren behauptet der Nachbar, die Hecke an der Grundstücksgrenze„wandert“ auf sein Grundstück. Ist es möglich, dass eine gepflanzte Hecke im Laufe der Zeit „wandern“? Oder gibt es andere Erklärungen?
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Nach 25 Jahren behauptet der Nachbar, die Hecke an der Grundstücksgrenze„wandert“ auf sein Grundstück. Ist es möglich, dass eine gepflanzte Hecke im Laufe der Zeit „wandern“? Oder gibt es andere Erklärungen?
Konflikte zwischen Wurzeln und Leitungen sind nicht zu vermeiden. Trotzdem sollte man Stadtbäume gleichwertig zu Wasser- und Energieversorgung betrachten.
Wer hat nicht schon einen kleinen Blumenstrauß frisch aus der Natur gepflückt? Prinzipiell spricht da auch nichts dagegen. Laut Gesetz ist ein Handstrauß nicht verboten. Wie sieht das aber mit den Zweigen von Weiden aus oder geschützten Pflanzen und Bäumen? Ist es überhaupt gut, wenn wir Blumen und Zweige aus der Natur entnehmen?
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt Fäll- und Schnittverbote in der Baum- und Gehölzpflege. Das betrifft Bäume und Gehölze zwischen 1. März und 30. September. Bäume im Wald, im Garten oder in Parks sind davon ausgeschlossen. Doch Vorsicht! Der Artenschutz gilt ganzjährig.
Auf einem Balkon wächst seit Jahrzehnten ein Bergahorn. Mittlerweile ragt die Krone mehrere Meter aus dem Balkon heraus und der Baum wird mit einem Stahlseil gesichert. Muss der große Baum jetzt auf Vermieterwunsch entfernt werden?
Wie hoch darf eigentlich eine Hecke an der Grundstücksgrenze sein und ab welcher Höhe darf der Nachbar eine Einkürzung verlangen? Die Anwort auf diese scheinbar simple Frage ist in der Praxis deutlich schwieriger.
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