Große Esche im Garten bedroht Gartenhäuschen und zerstört den Weg
Eine Esche im Vorgarten ist zu einem Problem und einer Gefahr für unser Gartenhäuschen herangewachsen. Den Baum mussten wir laut Baumschutzverordnung pflanzen. Die Esche ist aber über die Jahre viel größer geworden, als uns der Gärtner gesagt hat. Entsprechend steht sie zu nah am Haus und nimmt alles Licht weg. Viel schlimmer sind jedoch die Wurzeln, die unseren Weg zum Haus komplett verworfen haben und das Gartenhäuschen anheben. Es besteht ein Riss im Pflaster und das Gartenhäuschen droht zusammenzubrechen. Da unser Grundstück viel zu klein für einen solchen Baum ist, würden wir die Esche gerne entfernen.
Können wir die Esche fällen? Besteht die Gefahr, dass die Wurzeln in das Haus wachsen?
Die Hilfe der Baumpfleger ist gefragt
Für spezielle Probleme aus der Praxis reichen wir Fragen, die uns in der Baumpflegeportal-Redaktion erreichen, direkt an die Experten vor Ort weiter. Die Baumpflegefirmen präsentieren dann ihre Fachmeinung.
Von engagierten Baumpflegern erreichten uns zu dieser Frage folgenden Antworten:
Vielen Dank an Gartenpflege Stieger und Probaum-München für die hilfreiche Einschätzung!
Die Antwort:
Fällung des Baumes um weiteren Schäden vorzubeugen
Eine Fällung der Esche ist dennoch anzuraten. Die Schäden im Wurzelbereich werden zunehmen und der Baum wird im Alter seine Krone erweitern. Spätestens dann kommt er mit dem Wohnhaus in Konflikt. Vermutlich hat ihr „Gärtner“ die Esche mit der Eberesche – auch bekannt als Vogelbeere (Sorbus aucuparia) – verwechselt. Diese ist für den Standort ein passender Baum. Die Eberesche kommt auch aus behördlicher Sicht für Nach- bzw. Ersatzpflanzungen in Frage, da er bei uns heimisch ist und als Nist- und Nährgehölz für Vögel gilt.
Bei weiteren Fragen können sie mich gerne unter der Nummer 0176 / 31 47 76 01 anrufen. Falls erwünscht können wir allte notwendigen Arbeiten inklusive Instandsetzung des Weges übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen, Tobias Stieger
Autor: Tobias Stieger, Gartenpflege Stieger (PLZ: 82346)
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Die Antwort:
Einholung einer Genehmigung ist notwendig
Ist der Baum als Ersatzpflanzung gepflanzt worden kann er nicht einfach gefällt werden, auch wenn sein Umfang kleiner als 80cm ist! Sollte der Baum ein Gartenhäuschen anheben oder den Weg beschädigen, liegt die Entscheidung im Ermessen des Sachbearbeiters der unteren Naturschutzbehörde. Hierbei wird geklärt, ob dies als unzumutbare Beschädigung der Bausubstanz eines Gebäudes eingeschätzt wird, oder nicht. In jedem Fall muss eine Fällgenehmigung beantragt werden, wenn der Baum als Ersatzpflanzung gepflanzt wurde, oder einen Umfang von mehr als 80cm auf 1m Höhe hat.
Wurzeln haben sehr kleine, faserig-schleimige Spitzen, welche nicht einfach in ein Haus hinein wachsen können. Erst im Zuge des Dickenwachstums sind Wurzeln sehr stark! Sollten im Mauerwerk des Hauses Risse sein, welche sich mit Wasser füllen, können Wurzeln auf der Suche nach Wasser in diese Risse wachsen. Durch das Dickenwachstum können sie das Mauerwerk weiter beschädigen.
Autor: Marc Überla, Probaum-München (PLZ: 80807)
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