Wie kann ich pflegerische MaĂnahmen beim Nachbarn durchsetzen?
Im Garten unserer Nachbarn stehen mehrere BĂ€ume nah an der GrundstĂŒcksgrenze. Diese schrĂ€nken uns stark ein. Die Ăste und Wurzeln einer Birke sind Gefahrenquellen. Pollen-, Samen- und Laubfall verursachen Arbeit und SachschĂ€den. Auch scheinen einige junge BĂ€ume nicht mehr gesund zu sein, was sie zur Gefahr fĂŒr unser Haus macht.
Können Sie mir bitte sagen, wie ich eine entsprechende FĂ€llung beziehungsweise pflegerische MaĂnahme beim Nachbarn durchsetzen kann?
Antwort 1:
Diplomatisch auftreten
GrundsĂ€tzlich ist der EigentĂŒmer fĂŒr die Verkehrssicherheit seiner BĂ€ume zustĂ€ndig, auch ĂŒber seine GrundstĂŒcksgrenze hinaus. Es sollte also vorerst geklĂ€rt werden was er tun muss, um dies zu gewĂ€hrleisten. Ist ihm das Problem bekannt? Falls nicht, sollte er freundlich darauf hingewiesen werden, unter UmstĂ€nden auch durch einen Mitarbeiter der zustĂ€ndigen Behörde.
SchnittmaĂnahmen an der Birke sind laut Hamburger Baumschutzsatzung genehmigungspflichtig. Falls der Nachbar sich weigert den Handlungsbedarf anzuerkennen, können Sie auch an seiner Stelle als GebĂŒhrenempfĂ€nger und Auftraggeber auftreten und SchnittmaĂnahmen oder die FĂ€llung beantragen, beziehungsweise beauftragen.
Es bedarf allerdings in jedem Fall der Zustimmung des EigentĂŒmers. Sollte er auch dies verweigern, können Sie einen SachverstĂ€ndigen Gutachter beauftragen und versuchen, den EigentĂŒmer per Gerichtsbeschluss zum Handeln zu bewegen.
Wir können Ihnen bei allen Schritten gerne behilflich sein, bitte suchen Sie aber zuerst das GesprĂ€ch zum BaumeigentĂŒmer und treten Sie diplomatisch auf. ErfahrungsgemÀà ist das der beste Weg zum Erfolg.
Autor: Baumpflege KrebsfÀnger (PLZ: 22117)
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Antwort 2:
GesprÀch mit dem Nachbarn suchen
Das Hamburger Stadtgebiet fĂ€llt unter die Hamburger „Baumschutzsatzung“. Hier ist auch behördenseits im Abschnitt “ BĂŒrgerliches Gesetzbuch“ der Unterschied zwischen Privatrecht und Allgemeinrecht erlĂ€utert. Ebenso der Pflanzabstand, sowie der Ăberhang.
GrundsĂ€tzlich keine Hand anlegen! In diesem Fall bedarf es des GesprĂ€ches mit dem Nachbarn, auch mit Hinweis auf Verkehrssicherungspflicht des BaumeigentĂŒmers und regelmĂ€Ăige Baumregelkontrollen.
Ist der Nachbar uneinsichtig wird es schon unangenehm: ZunÀchst folgt eine schriftliche Aufforderung zur Baumkontrolle (zu Ihrer Sicherheit!) mit Fristsetzung. Kommt dann keine Reaktion, wird der Anwalt eingeschaltet. Die meisten mir bekannten FÀlle konnten ohne Fristsetzung und Anwalt geklÀrt werden.
Bei RĂŒckfragen immer wieder gerne.
Autor: R. Koberstein, FAW Baumpflege und Baumsanierung, Hamburger Baumjungs (PLZ: 22117)
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Moin, ich wohne in Nordfriesland. Mein Nachbar hat Fichten auf seinen GrundstĂŒck die nicht mehr wirklich gut aussehen. Er wollte sie immer schon mal abholzen. Trotz mehrfacher Aufforderung was zu unternehmen reagiert er nicht mehr. Waren nur mĂŒndliche zusagen. Wie kann ich reagieren. Die BĂ€ume könnten auf unser Haus fallen.
Hallo, ich habe ein Àhnliches Problem. Könnten Sie bitte sagen, wie sie es gelöst haben? Danke Stefan