STREIT AN DER GRUNDSTÜCKSGRENZE: HECKENHÖHE
Die Grundstücksgrenze und all die Dinge, die um sie herum wachsen und gedeihen, sind seit jeher ein beliebter Streitpunkt zwischen Nachbarn. Auch auf Hecken und Gehölze jedweder Art, die entlang der Grenze gepflanzt werden, trifft dies zu. Insbesondere, wenn diese als Sichtschutz dienen und somit eine gewisse Höhe erreichen sollen, bieten sie oft Anlass für einen Nachbarschaftsstreit. Aber wie hoch darf eine Hecke zwischen zwei Grundstücken denn nun eigentlich sein? Und ab welcher Höhe darf der Nachbar berechtigterweise verlangen, dass die Hecke eingekürzt werden muss?
Erlaubte Heckenhöhe nach Bundesland unterschiedlich
Leider ist das nicht so einfach zu beantworten. Die zulässige Heckenhöhe richtet sich nämlich auch nach dem Abstand, mit welchem die Hecke zur Grundstücksgrenze gepflanzt worden ist. Je höher also dieser Abstand, desto höher darf auch die Hecke wachsen. Wieviel Abstand nun aber genau bei welcher Höhe verlangt wird, welche Höhe endgültig zuviel ist, etc.: Diese Fragen werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich beantwortet. Im den jeweils geltenden, landesrechtlichen Nachbarschaftsgesetzen werden diese Dinge geregelt.
Wenn Sie mit solch einer Streitfrage konfrontiert werden, müssen Sie sich also über die in ihrem Bundesland gültigen Regelungen erkundigen. Sollten Sie hierbei Hilfe benötigen, helfen Ihnen Baumexperten und Baumgutachtern aus ihrer Umgebung weiter.
Die Autorin: Elisabeth Morgenstern