Haushaltsnahe Dienstleistungen
Steuervorteil bei der Pflege ihrer Bäume im Privatgarten
Beispiele für Ihren Steuervorteil
Zwei Beispiele, die verdeutlichen wie Sie zusätzliche Steuervorteile bei Dienstleistungen im Garten nutzen können.
Baumpflege (haushaltsnahe Dienstleistungen)
Ihr Baumpfleger pflegt in Ihrem Auftrag Ihre Bäume. Seine Leistung für Baumschnitt, Heckenschnitt oder Fällungen beinhaltet nur Arbeitskosten. Er berechnet inklusive Mehrwertsteuer 2.500 €. Ihre Einkommensteuer wird durch den Steuervorteil von 20 Prozent somit um 500 € gemindert. Den maximalen Steuervorteil können Sie dann nutzen, wenn die Arbeitsleistung (z. B. Lohnkosten, Anfahrtskosten und ausnahmsweise Kosten für Nebenleistungen wie Abfahrt des Grünschnitts) 20.000 € beträgt.
Umgestaltung des Gartens
Ihr Landschaftsgärtner bessert die Platten zu Ihrem Hauseingang aus und berechnet dafür 4.600 €. Der Anteil der anrechenbaren Lohnkosten beträgt 2.500 €. Mit dem Steuervorteil von 20 Prozent können Sie 500 € steuermindernd geltend machen. Es können maximal 6.000 € für Lohnkosten geltend gemacht werden. Die maximale Steuerersparnis liegt damit bei 1.200 € pro Jahr. Der Teufel liegt aber im Detail.
Achten Sie folgende Fallstricke:
- Es muss immer eine Rechnung gestellt worden sein und die gesetzliche Mehrwertsteuer muss zwingend ausgewiesen sein. Die oben genannten Beträge gelten immer inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Arbeitskosten müssen ebenfalls zwingend separat ausgewiesen sein.
- Die Rechnung darf nicht bar gezahlt werden, sondern sie muss zwingend per Banküberweisung an den Leistungsempfänger überwiesen worden sein. Steuerermäßigungen können nur im Jahr der Zahlung beansprucht werden.
Die Entscheidung über die Anerkennung der Steuerermäßigung liegt ausschließlich bei den Steuerbehörden. Wir sind zudem keine Steuer-Profis und können nur Informationen weitergeben. Vergewissern Sie sich deshalb immer vorab bei Ihrem Steuerberater.
Autor: Redaktion