Baumrecht

Wann stürzt ein Baum? Wer haftet bei Baumbruch?

Umgestürzter Baum in einem Garten
Redaktion

Wann genau ist damit zu rechnen, dass ein Baum einstürzt? Wer ist haftbar bei einem solchen Baumbruch? Es gibt auf diese Fragen keine eindeutige Antwort. Jeder Baum ist anders, die äußeren Umstände unterscheiden sich ebenso von Fall zu Fall. Sinn und Zweck dieses Beitrags ist es, allgemein für das Thema Baumsicherheit zu sensibilisieren und einen kleinen Einblick in die fachlichen und rechtlichen Hintergründe zu geben.

Einfache Frage – schwierige Antwort

Wann stürzt ein Baum? Wenn das so einfach und eindeutig zu beantworten wäre, könnten viele Personen- und Sachschäden und unnötige Baumfällungen vermieden werden. Leider ist aber nicht einfach und schon gar nicht eindeutig vorherzusagen, ob und wenn ja, wann ein Baum stürzen wird. Und doch erwarten Baumbesitzer von Gutachtern aussagekräftige Antworten auf ihre Fragen.

Es gibt verschiedene Ansätze, Vorhersagen über die Standsicherheit eines Baumes zu treffen. Gutachter und Baumkontrolleure erhalten über Zugversuche Daten, die eine Aussage über die Standsicherheit eines Baumes ermöglichen. Doch kein Baum ist wie der andere und steht so, wie ein anderer. Deshalb muss jede Situation für sich genau untersucht und begutachtet werden. Um exaktere Vorhersagen treffen zu können, wann ein Baum aus welchen Gründen voraussichtlich stürzen wird, gibt es inzwischen sogar spezielle Forschungen. Dabei werden Computermodelle entwickelt, die es ermöglichen sollen, mögliche Schäden vorauszusagen(vgl. Spiegel 23/2013, S. 120).

Regelmäßige Baumkontrollen sinnvoll

Dass Bäume bei Starkwind umstürzen können, ist bekannt. Die Gefahr von Baumbruch besteht aber nicht nur bei erkennbar vorgeschädigten Exemplaren, sondern auch bei gesunden Altbäumen. Für Sie als Baumbesitzer ist deshalb wichtig: Steht ihr Baum an einer Stelle, an der er eventuell Schaden anrichten kann – was meistens der Fall ist – ist eine regelmäßige Baumkontrolle sinnvoll. Und das nicht nur bei offensichtlich gefährdeten Altbäumen. Denn im Schadensfall kann der Baumbesitzer haftbar gemacht werden, unabhängig davon, ob ihm konkretes Verschulden vorzuwerfen ist oder nicht.

Zwei abgebrochene Bäume in einer Siedlung
Plötzlich bricht der Baum: So weit sollte es am besten gar nicht erst kommen! – Redaktion

Das Pappel-Urteil

In diesem Zusammenhang ist ein Urteil aus dem Jahre 2003 interessant. Das Urteil, das als „Pappel-Urteil“ bekannt geworden ist, schlug hohe Wellen. Denn die Baumeigentümerin wurde angeblich ohne Verschulden verurteilt. Es wurde ihr zum Vorwurf gemacht, dass sie ihre Pappeln aufgrund deren Alters von 30 Jahren hätte fällen müssen. In der Folge wurde das Urteil verkürzt dargestellt, falsch interpretiert und führte so zu der unsinnigen und irrationalen Forderung – auch in Teilen der grünen Fachpresse – 30-jährige Pappeln müssten gefällt werden. Unsinnig deshalb, weil sich bei genauer Analyse des Urteils zeigt, dass hier nicht das Alter der Pappeln allein ausschlaggebend war, sondern die Standsicherheit der Pappeln an deren Standort. Denn in der Vergangenheit waren auf diesem Grundstück bereits mehrfach Bäume entwurzelt worden. Nicht das Alter an sich, sondern das Alter in Zusammenhang mit dem Standort ergab eine Umsturzgefahr, die ein Handeln der Baumeigentümerin – also eine Fällung – erforderlich gemacht hätte.

Kommentar zum Urteil

Im Kletterblatt der Münchner Baumkletterschule von 2005 haben die Baumprofis Erk Brudi, Andreas Detter und Frank Bischoff von TreeConsult das Pappel-Urteil ausführlich kommentiert.

Hier können Sie den Kommentar lesen.

Fazit: Baumbruch vorbeugen

Abschließend bleibt also zu sagen, dass man als Baumbesitzer eine Verantwortung hat, die gewisse Pflichten mit sich bringt. Im Falle eines Baumbruchs und dadurch verursachten Schäden muss zwar stets die jeweilige Situation vor Ort von Experten begutachtet werden. Erst danach kann zuverlässig festgelegt werden, wer in welcher Form haftbar ist. Oftmals ist der Baumbesitzer allerdings in der Pflicht. Daher empfiehlt es sich dringend, mit vorausschauendem, eigenverantwortlichem Handeln dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst zu einem Baumbruch und eventuellen Folgeschäden kommen kann. Dabei helfen regelmäßige Baumkontrollen durch erfahrene Baumprofis. Sie ermöglichen es, drohende Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen und durch fachgerechte Maßnahmen zu unterbinden. Mit zunehmendem Alter des Baumes sollten diese deshalb in kürzeren Abständen vom Baumbesitzer beauftragt werden. So können viele Personen- und Sachschäden und unnötige Baumfällungen vermieden werden.

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