Ratgeber

Baumrecht Bundesgerichtshof: Messstelle für den Baumabstand zur Grenze ist der Austritt an die Oberfläche. Der Bundesgerichtshof, hier zu sehen ist das Palais mit Brunnen, hat entschieden: Ausschlaggebend für die Frage, von welcher Stelle aus die Höhe der Pflanzen bei Nachbarstreitigkeiten zu messen ist, ist die Stelle, an der diese aus dem Boden austritt. Foto: Joe Miletzki © Bundesgerichtshof
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Nachbarrecht: Wie hoch Bäume wachsen dürfen

Welchen Grenzabstand Bäume und Sträucher auf Nachbargrundstücken einhalten müssen, ist uneinheitlich geregelt. Er ist an der Stelle zu messen, wo die Pflanzen stehen. Ausnahme: künstliche Aufschüttungen.

29.01.2026







Baumklettern: am Seil in die Krone!