Baumrecht

Wenn Nachbarbäume zur Gefahr werden!

Verschiedene Bäume überwachsen einen Zaun
Redaktion

Im Garten unserer Nachbarn stehen mehrere Bäume nah an der Grundstücksgrenze. Diese schränken uns stark ein. Die Äste und Wurzeln einer Birke sind Gefahrenquellen. Pollen-, Samen- und Laubfall verursachen Arbeit und Sachschäden. Auch scheinen einige junge Bäume nicht mehr gesund zu sein, was sie zur Gefahr für unser Haus macht. Können Sie mir bitte sagen, wie ich eine entsprechende Fällung beziehungsweise pflegerische Maßnahme beim Nachbarn durchsetzen kann?

Leserfrage

Antwort 1: Diplomatisch auftreten

Grundsätzlich ist der Eigentümer für die Verkehrssicherheit seiner Bäume zuständig, auch über seine Grundstücksgrenze hinaus. Es sollte also vorerst geklärt werden was er tun muss, um dies zu gewährleisten. Ist ihm das Problem bekannt? Falls nicht, sollte er freundlich darauf hingewiesen werden, unter Umständen auch durch einen Mitarbeiter der zuständigen Behörde.

Schnittmaßnahmen an der Birke sind laut Hamburger Baumschutzsatzung genehmigungspflichtig. Falls der Nachbar sich weigert den Handlungsbedarf anzuerkennen, können Sie auch an seiner Stelle als Gebührenempfänger und Auftraggeber auftreten und Schnittmaßnahmen oder die Fällung beantragen, beziehungsweise beauftragen. Es bedarf allerdings in jedem Fall der Zustimmung des Eigentümers. Sollte er auch dies verweigern, können Sie einen Sachverständigen Gutachter beauftragen und versuchen, den Eigentümer per Gerichtsbeschluss zum Handeln zu bewegen.

Wir können Ihnen bei allen Schritten gerne behilflich sein, bitte suchen Sie aber zuerst das Gespräch zum Baumeigentümer und treten Sie diplomatisch auf. Erfahrungsgemäß ist das der beste Weg zum Erfolg.

Autor: Baumpflege Krebsfänger (PLZ: 22117)

Antwort 2: Gespräch mit dem Nachbarn suchen

Das Hamburger Stadtgebiet fällt unter die Hamburger „Baumschutzsatzung“. Hier ist auch behördenseits im Abschnitt “ Bürgerliches Gesetzbuch“ der Unterschied zwischen Privatrecht und Allgemeinrecht erläutert. Ebenso der Pflanzabstand, sowie der Überhang.

Grundsätzlich keine Hand anlegen! In diesem Fall bedarf es des Gespräches mit dem Nachbarn, auch mit Hinweis auf Verkehrssicherungspflicht des Baumeigentümers und regelmäßige Baumregelkontrollen.

Ist der Nachbar uneinsichtig wird es schon unangenehm: Zunächst folgt eine schriftliche Aufforderung zur Baumkontrolle (zu Ihrer Sicherheit!) mit Fristsetzung. Kommt dann keine Reaktion, wird der Anwalt eingeschaltet. Die meisten mir bekannten Fälle konnten ohne Fristsetzung und Anwalt geklärt werden.

Bei Rückfragen immer wieder gerne.

Autor: R. Koberstein, FAW Baumpflege und Baumsanierung, Hamburger Baumjungs (PLZ: 22117)

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5 Kommentare
  1. Michael Kieper

    Moin, ich wohne in Nordfriesland. Mein Nachbar hat Fichten auf seinen Grundstück die nicht mehr wirklich gut aussehen. Er wollte sie immer schon mal abholzen. Trotz mehrfacher Aufforderung was zu unternehmen reagiert er nicht mehr. Waren nur mündliche zusagen. Wie kann ich reagieren. Die Bäume könnten auf unser Haus fallen.

    1. Stefan

      Hallo, ich habe ein ähnliches Problem. Könnten Sie bitte sagen, wie sie es gelöst haben? Danke Stefan

  2. Jutta

    Wir haben das gleiche Problem in Dresden mit einem sehr schwierigen Nachbarn. Die Nadelbäume sind mittlerweile ca.15-20m hoch. Neben der Beschattung, weiterem Wildwuchs und den unendlich vielen Nadeln unterschiedlichster Größe, sehen die Bäume nicht gesund aus. Ein nachbarschaftliches Miteinander ist leider ausgeschlossen.

  3. Thomas

    Ich habe das selbe Problem wie Jutta.
    Sprechen mit dem Nachbar ist nicht möglich.
    Gibt es kein Amt das helfen kann?

    1. Hallo Thomas,
      bei Nachbarschaftsstreitigkeiten rund um Bäume müssen zwei Aspekte beachtet werden. Zum einen regelt jedes Bundesland das Nachbarschaftsrecht durch eigene Landesgesetze. Darin enthalten sind beispielsweise auch Vorgaben, welchen Abstand Gehölze zu Nachbargrenzen aufweisen müssen. Zum anderen ist der Eigentümer der Bäume zur Verkehrssicherung verpflichtet. In der Regel hat eine Kommune eine Baumschutzsatzung, in welcher die gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht geregelt sind. Diese kann man sich im Grünflächen- bzw. Umweltamt der jeweiligen Kommune besorgen und dort gegebenenfalls nachfragen bzw. um Beratung bitten, was den eigenen Fall angeht.
      Geeignete Ansprechpartner sind ebenfalls Baumpfleger oder Baumgutachter in Ihrer Nähe. Die haben oft schon Erfahrungen mit ähnlichen Fällen in Ihrer Region gemacht und haben vielleicht einen Lösungsvorschlag, der sich bereits in der Praxis bewährt hat. Wenn offenbar wie in Ihrem Fall jegliche Gesprächsversuche zur Beilegung der Streitigkeiten gescheitert sind, hilft oft nur noch, sich einen professionellen Rechtsbeistand zu suchen zur Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen.
      Auch hier können Baumpflegeunternehmen aufgrund ihrer Erfahrungen oftmals einen Rechtsbestand empfehlen, der sich mit Rechtsfragen rund um Bäume auskennt. Mit unserer Baumpflegersuche finden Sie schnell und unkompliziert qualifizierte Betriebe in Ihrer Nähe. Viel Erfolg!

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