Baumrecht

Baumpflege und Artenschutz – Gesetze beachten!

Nest mit drei jungen Pirolen in einem Baum
Nest im Baum? Artenschutzgesetze beachten! © pixabay

Wer Bäume pflegt, arbeitet längst nicht mehr nur an Holz, Krone und Schnittbild. Jeder Baum kann ein wertvoller Rückzugsraum für Vögel, Fledermäuse oder seltene Insekten sein. Damit wird die Baumpflege zu einer Aufgabe, die eine hohe rechtliche Sensibilität erfordert. Besonders Gartenbesitzer und Personen, die regelmäßig Baumschnittmaßnahmen durchführen, bewegen sich oft in einem Spannungsfeld zwischen der Verkehrssicherungspflicht und strengen Artenschutzvorgaben. Das Verständnis für diese ökologischen Zusammenhänge schützt nicht nur die Tierwelt, sondern bewahrt Sie auch vor rechtlichen Fallstricken.

Wann ist mein Baum ein geschützter Lebensraum?

Auf den ersten Blick wirkt ein Baum oft einfach nur wie ein Teil der Gartenlandschaft. Wer jedoch genauer hinschaut, entdeckt Strukturen, die deutlich mehr sind als bloße „Fehlstellen“. Spechthöhlen, Faulstellen, alte Schnittwunden oder Rindentaschen können zu bevorzugten Brut- und Ruheplätzen werden – und das oft über viele Jahre hinweg.

Um festzustellen, ob Ihr Baum eine geschützte Lebensstätte beherbergt, sollten Sie vor jedem Eingriff einen systematischen Rundgang durchführen. Achten Sie dabei auf folgende typische Hinweise:

  • Höhlungen: Suchen Sie nach Löchern im Stamm oder in stärkeren Ästen. Dunkle Verfärbungen oder Kotspuren unterhalb dieser Öffnungen sind starke Indizien für Bewohner wie Fledermäuse oder Bilche.
  • Horste und Nester: Große Reisignester in der Krone weisen auf Greifvögel oder Krähen hin. Kleinere, oft gut versteckte Nester im Feinastbereich beherbergen Singvögel.
  • Totholz und Mulm: Morsche Partien, in denen sich Käferlarven entwickeln, dienen Spechten als wichtige Nahrungsquelle und sind selbst geschützte Kleinstbiotope.
  • Indirekte Signale: Achten Sie auf Geräusche wie leises Kratzen oder das Fiepen von Jungtieren aus dem Inneren des Baumes. Auch Federn am Stammfuß oder auffällige Losung sind Warnsignale, bei denen man nicht einfach „drüber wegschneidet“.

Wichtig ist hierbei das Verständnis, dass auch scheinbar leere Höhlen oder alte Nester weiterhin geschützt sein können. Wenn eine Lebensstätte regelmäßig genutzt wird oder aufgrund ihrer Beschaffenheit für bestimmte Arten essenziell ist, bleibt der Schutzstatus bestehen, auch wenn der Bewohner gerade nicht „zu Hause“ ist.

Vorschriften bei Arbeiten an Höhlenbäumen oder Horsten

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verpflichtet jeden dazu, wildlebende Tiere und ihre Lebensstätten zu schonen. Zentral für die Baumpflege sind der allgemeine Schutz nach § 39 BNatSchG sowie der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG. Diese Gesetze bedeuten für Ihre Planung in der Praxis: Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht zerstört, beschädigt oder erheblich gestört werden.

Höhlenbäume oft ganzjährig geschützt

Besonders bei Höhlenbäumen gilt: Ein solcher Baum ist häufig ganzjährig geschützt. Es reicht nicht aus, lediglich außerhalb der allgemeinen Vogelschutzzeit (März bis September) zu arbeiten. Wenn ein Baum beispielsweise als Winterquartier für Fledermäuse dient, ist ein Eingriff im Dezember ebenso kritisch wie im Juni.

Ausnahmegenehmigung wegen Verkehrssicherheit möglich

In Fällen, in denen die Verkehrssicherheit im Vordergrund steht – etwa wenn abgestorbene Starkäste über einen öffentlichen Gehweg ragen – geraten Artenschutz und Sicherheit in Konflikt. Hier kann eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 Absatz 7 BNatSchG notwendig werden. Diese wird von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde geprüft. Voraussetzung ist meist, dass es keine zumutbare Alternative zum Eingriff gibt und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen (wie das Anbringen von Ersatznistkästen) vorgesehen sind. Handeln Sie hier nie eigenmächtig, sondern suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit den Behörden.

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Welche Bußgelder bei Zerstörung von geschütztem Lebensraum?

Verstöße gegen artenschutzrechtliche Vorgaben sind keine bloßen Lappalien, sondern werden als Ordnungswidrigkeiten oder – in schweren Fällen – sogar als Straftaten behandelt. Die Rechtsgrundlage bilden die Bußgeldvorschriften des § 69 BNatSchG, die durch länderspezifische Bestimmungen ergänzt werden.

Geldstrafen, Ersatzmaßnahmen oder Baustopp bei Verstößen

Wer fahrlässig oder vorsätzlich geschützte Lebensstätten zerstört, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen:

  1. Geldstrafen: Je nach Bundesland und Seltenheit der betroffenen Tierart sind Bußgelder im Bereich von mehreren tausend bis hin zu 50.000 Euro möglich.
  2. Ersatzmaßnahmen: Neben der Geldbuße ordnen Behörden häufig kostspielige Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahmen an. Dazu gehört beispielsweise die professionelle ökologische Begleitung weiterer Arbeiten oder die Schaffung neuer Habitate auf dem Grundstück.
  3. Baustopp: Bei ungenehmigten Eingriffen kann die Behörde die Arbeiten sofort stilllegen, was besonders bei größeren Bauvorhaben zu massiven Folgekosten führt.

Wer regelmäßig an Bäumen arbeitet, sollte sich mit den typischen Bußgeldrahmen vertraut machen. Fachportale wie  bussgeldkatalog.org bieten hier wertvolle Orientierungshilfen zu den aktuellen Sätzen der Bundesländer. Eine saubere Dokumentation der Vorprüfung ist oft der einzige Weg, um im Falle einer Anzeige nachzuweisen, dass man seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Baumpflegearbeiten artenschutzgerecht planen

Eine professionelle Vorbereitung ist der Schlüssel, um Artenschutz und Baumpflege zu vereinen. Es hat sich bewährt, einen klaren Ablauf zu etablieren:

  • Fachliche Hilfe einholen: Bei Verdacht auf Vorkommen von Fledermäusen, Eulen oder Greifvögeln sollten Sie nicht improvisieren. Spezialisierte Gutachter oder ehrenamtliche Kartierer können die Situation fachgerecht einschätzen. Eine Endoskopkamera kann helfen, tiefe Höhlen einzusehen, ohne den Baum zu schädigen.
  • Schonende Technik einsetzen: Verfahren wie die Seilklettertechnik (SKT) ermöglichen ein punktgenaues Arbeiten im Kronenraum. So können einzelne gefährliche Äste entfernt werden, während die sensiblen Stammpartien mit Höhlungen unangetastet bleiben. Dies ist oft die einzige Möglichkeit, die Verkehrssicherheit herzustellen und den Lebensraum gleichzeitig zu erhalten.
  • Zeitmanagement: Legen Sie größere Pflegemaßnahmen bevorzugt in das Winterhalbjahr. Dies mindert das Risiko, in die Hauptbrutzeiten zu geraten, befreit Sie jedoch nicht von der Pflicht zur Einzelfallprüfung (Stichwort: Winterquartiere).
  • Dokumentation: Erstellen Sie kurze Notizen und Fotos von auffälligen Stellen am Baum sowie von Ihren Prüfschritten. Dies dient als Qualitätsmerkmal Ihrer Arbeit und bietet rechtliche Sicherheit gegenüber Behörden.

Naturschutzbehörden mit einbeziehen

Artenschutz und Baumpflege müssen kein Gegensatz sein. Viele Naturschutzbehörden sind für Rückfragen offen, wenn Maßnahmen frühzeitig mit Fotos oder Skizzen erläutert werden. Oft lassen sich durch fachgerechte Beratung Lösungen finden, die sowohl dem Baum als auch seinen Bewohnern gerecht werden.

Ein Gastbeitrag von: Kathrin Weise, VfR Verlag für Rechtsjournalismus

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