Der Bundesgerichtshof, hier zu sehen ist das Palais mit Brunnen, hat entschieden: Ausschlaggebend fĂŒr die Frage, von welcher Stelle aus die Höhe der Pflanzen bei Nachbarstreitigkeiten zu messen ist, ist die Stelle, an der diese aus dem Boden austritt. Foto: Joe Miletzki © Bundesgerichtshof
Nachbarrecht: Wie hoch BĂ€ume wachsen dĂŒrfen
Welchen Grenzabstand BĂ€ume und StrĂ€ucher auf NachbargrundstĂŒcken einhalten mĂŒssen, ist uneinheitlich geregelt. Er ist an der Stelle zu messen, wo die Pflanzen stehen. Ausnahme: kĂŒnstliche AufschĂŒttungen.