Wann muss der Nachbar Bäume schneiden?

Wachsen Nachbars Bäume auf das eigene Grundstück, kann das die eigenen Bäume beeinträchtigen und stören. Grundstücksbesitzer stutzen innerhalb ihres Gartenzauns selbstbestimmt die störenden Äste – doch am Zaun stoßen sie an ihre Grenzen. Uns erreichte eine Leserfrage zu diesem Thema, die spezieller ist: Das Grundstück unseres Lesers befindet sich am Waldrand. Unser Experten-Team von HFK Rechtsanwälte beantwortet diese Frage.

Blatt_Frage

Ich habe ein Grundstück direkt am Waldrand. Die Buchen im Wald ragen so weit auf mein Grundstück, dass vorhandene Walnussbäume schräg wachsen. Muss der Waldeigentümer einen Rückschnitt machen? Greift hier das Nachbarschaftsrecht?

Guter Rat mit einem Klick!

Paragraphen klären zwar den rechtlichen Aspekt rund um Bäume, über die Gesundheit der Pflanzen sagen sie jedoch nichts. Auch Ihre Bäume werden von anderen Bäumen überragt? Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Baum noch gesund ist und genügend Platz hat? Über die Suchfunktion auf unserem Baumpflegeportal finden Sie schnell eine Baumpflegerin oder einen Baumpfleger in Ihrer Nähe. Diese Baumexperten helfen Ihnen bei Ihrem Problem weiter!

Das sagen die Rechtsanwälte

Blatt_Antwort

Der Eigentümer einer Sache kann gemäß § 903 S. 1 BGB grundsätzlich mit dieser Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Diese, im Wesentlichen unbeschränkte Eigentümerbefugnis basiert auf der verfassungsrechtlich verankerten Eigentumsgarantie in Art. 14 GG. Die unbeschränkte Nutzungs- und Verfügungsmacht endet jedoch, sobald die Rechte eines Dritten über Gebühr eingeschränkt werden.

Rechte und Pflichten von Nachbarn

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn regelt im deutschen Privatecht speziell die §§ 906 ff. BGB. Nach der Vorschrift des § 910 BGB darf der Eigentümer eines Grundstücks, herüberragende Zweige abschneiden und behalten. Dieses sogenannte Selbsthilferecht des Nachbarn greift nur, wenn Sie dem Besitzer des „störenden“ Nachbargrundstückes eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Erst wenn der Nachbar diese Frist verstreichen lässt, ohne die Äste zu stutzen, dürfen Sie auf Ihrer Seite des Zauns die störenden Äste entfernen.

Absatz zwei dieser Vorschrift beinhaltet Ausnahmen: Beeinträchtigen die herüberwachsenden Wurzeln oder Zweige die Nutzung des Gründstücks nicht, dürfen Sie diese nicht einfach entfernen. Eine erforderliche objektive Beeinträchtigung liegt vor, wenn die konkrete, ortsübliche Nutzung des Grundstücks durch den überhängenden Baumbestand erschwert oder verhindert wird.

Unser Tipp vorab: Das Gespräch suchen!

Wir empfehlen, den Kontakt zum Eigentümer des Waldgrundstücks zu suchen. Konfrontieren Sie ihn mit den Problemen Ihrer Walnussbäume und suchen gemeinsam eine Lösung, die dem geltenden Recht entspricht. Das direkte Gespräch vermeidet eine zeit- und kostenintensive Auseinandersetzung.

In diesem Fall

Kontaktieren Sie den Eigentümer des Waldstücks: Weisen Sie ihn auf den Überwuchs und die damit verbundene Einwirkung auf die Walnussbäume hin. Setzen Sie ihm eine eine angemessene Frist zum Rückschnitt der betroffenen Baumteile. Weigert sich der Eigentümer, den Rückschnitt vorzunehmen, wird das beschriebene Selbsthilferecht „aktiviert“. Dann kann der Nachbar (in diesem Fall Sie) den erforderlichen Rückschnitt selbst vornehmen oder einen Dritten damit beauftragen. Die Kosten können Sie vom Eigentümer des Waldgrundstücks zurück verlangen.

Behindern die Bäume des Nachbarn?

Im Zusammenhang mit einer etwaigen Verpflichtung zum Rückschnitt wird es im Wesentlichen darauf ankommen, ob die Buchen die Wallnussbäume im Sinne der objektiven Beeinträchtigung des § 910 II BGB deren Wachstum behindern. In der Rechtspraxis ist anerkannt, dass ein bloßer Laub- oder Samenbefall die ortsübliche Grundstücksnutzung nicht unmittelbar behindert.

Hier verhält es sich jedoch anders, als die überhängenden Teile der Buchen das Wachstum der Walnussbäume erschweren. Sie beeinträchtigen somit die Eigentumsposition des Nachbarn (rechtswidrig).

Die Autoren: HFK Rechtsanwälte

Rechtsfragen in der Baumpflege: Die Bäume des Nachbarn

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2 Antworten
  1. N. Schmidten

    Ich habe ein fast identisches Problem, die Lösung ist jedoch leider nicht so einfach wie hier im Artikel beschrieben. Der Nachbarsbaum steht 2 Meter von der Grenze, mein Baum gute 3,5 Meter. Die Krone des Nachbarsbaumes ragt inzwischen so weit auf mein Grundstück,
    daß mein Baum fast 15 Grad schräg gewachsen ist.
    Der Nachbarsbaum steht auf einem Grundstück der Stadt und bei einem Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung teilte mir dieser mit, man werde die Äste nur im zulässigen Umfang der ZTV-Baumpflege kürzen. Auf meinen Verweis auf den oben genannten Artikel $910 BGB erwiderte er, daß Gerichte in solchen Fällen immer für den Baum entscheiden würden. Soviel zur Anwendung und Wirksamkeit des BGB.

    Antworten
    • Baumpflegeportal

      Unser Artikel bezieht sich auf einen konkreten Fall, den der Rechtsexperte wie beschrieben beurteilt hat und dient nur zur unverbindlichen Orientierung für ähnlich gelagerte Fälle. Wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten. In der Tat gibt es bei solchen Fällen kaum die eine wahre Pauschallösung. Im Zweifel müssen unserer Erfahrung nach daher oft am Ende wirklich Anwälte konsultiert werden und Gerichte die jeweilige Einzelfallentscheidung treffen.

      Antworten

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