Sind die Birken auf dem Nachbargrundstück eine Gefahr?

Blatt_Frage

Wir ärgern uns seit Jahren über den Birkenbestand auf dem Nachbargrundstück, das durch eine schmale Nebenstraße von unserem Grundstück getrennt ist. Es handelt sich um sechs Birken in Süd-Westlage. Die Kronen ragen zum Teil schon über die Mitte des Weges hinaus. Die Bäume sind nachweislich noch nie einem Pflege-, bzw. Rückschnitt unterzogen worden und haben zum Teil inzwischen eine bedrohliche Höhe von geschätzten 20 Metern erreicht. Unsere Arbeitsbelastung durch das Entsorgen von Laub, Pollen, insbesondere aber von unzähligem, für die Baumart typischem Geäst nach Stürmen hat im Lauf der Jahre ein Ausmaß angenommen, das für uns nicht mehr länger akzeptabel ist.

Aufgrund der für unsere Region typischen, gewöhnlichen Winde – überwiegend aus südlichen bis westlichen Richtungen – haben die von meinem Grundstück aus in diesen Richtungen stehenden Bäume in ihrem Wachstum bereits die entsprechende, meinem Grundstück zugewandte Neigung angenommen.

Angst, dass die Bäume umstürzen

Nach unserer Einschätzung geht durch die Neigung der Bäume und die Höhe mittlerweile eine unmittelbare Gefahr aus – sowohl für unsere Sachwerte im Nahbereich (z. B. Carport), als auch für den öffentlichen Verkehrsraum. Bei der stetig steigenden Intensität der Orkane der jüngsten Vergangenheit wird ein Stammbruch der Bäume immer wahrscheinlicher. Ein Umstürzen mit entsprechenden Sach- oder gar Personenschäden kann nach menschlichem Ermessen nicht mehr gänzlich ausgeschlossen werden.

Meine Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um den Nachbarn zur Baumpflege, bzw. zum signifikanten Rückschnitt der Bäume zu zwingen oder die gesetzlich sowie satzungsmäßig in unserer Gemeinde nicht geschützten Birken möglicherweise gänzlich zu entfernen? Der Nachbar hat durchaus die Absicht eingeräumt und auch einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht. Dieser sei aber mit der Begründung einer „Ortsbildprägung“ der Birken abgelehnt worden.

Viele Faktoren sind zu berücksichtigen

Blatt_Antwort

Wie so oft, ist eine Antwort oft abhängig vom Ziel und dem, was man erreichen möchte. Möchten Sie die Birken loswerden, weil:

  1. Sie Angst haben vor ausbrechenden Ästen oder umstürzenden Stämmen?
  2. die Bäume beschatten?
  3. die Bäume Blätter, Blüten oder Früchte abwerfen?

Zu Punkt 1: Ausbrechende Äste und umstürzende Stämme

Birken sind eher den Pionier-Gehölzen zuzuordnen: Sie haben also eine für Bäume nicht allzu hohe Lebenserwartung. Zwar wird das potentielle Alter z. B. in Wikipedia mit 160 Jahren angegeben. Gerade in Wohngegenden dürfte das durchschnittliche Alter aber eher deutlich unter 100 Jahren liegen – ich schätze 60 bis 80 Jahre. Sobald man sie unfachmännisch schneidet (Köpfen von großen Ästen bzw. Abwerfen der Spitzen, siehe Bild), faulen sie ziemlich schnell und werden zu einem Sicherheitsproblem, so dass sie oft schon ca. 10 Jahre nach dem falschen Schnitt aus Sicherheitsgründen gefällt oder aufwendig gepflegt werden müssen. Überlässt man die Birken der Natur, gehört das Ausbrechen von Ästen ab den mittleren Altersstadien durchaus zum Alltag.

Schlecht gepflegte Birke
Sind die Birken auf dem Nachbargrundstück ein Gefahr?

Einzelnen Astausbrüchen kann man mit gutem, Habitus gerechtem Schnitt begegnen. Ob jedoch der Baum insgesamt stabil ist, kann nur ein Baumgutachter feststellen. Er prüft dazu die Standfestigkeit. Kann er das visuell nicht beurteilen, gibt es zusätzlich technische Möglichkeiten, um gesicherte Antworten zu bekommen. Will man die Bäume erhalten, lohnt sich sicherlich die Investition in ein Gutachten. Meist kann schon ein guter Baumpfleger die Lage beurteilen und den Baum entsprechend schneiden. Unter Umständen kann die Birkengruppe zusätzlich mit Kronensicherungen baumschonend gesichert werden.

Für die Sicherheit der Bäume ist der Baumeigentümer verantwortlich. Er muss die Bäume jährlich überprüfen lassen. Baumgutachter oder -kontrolleure sind geschult, die Bruch- und Standsicherheit zu beurteilen. Tun sie das nicht, haften sie im Zweifelsfall. Erzwingen kann man das nur mit Anwalt und Anzeige.

Anhand der Bilder kann ich bei den Bäumen keine großen Probleme ausmachen und vermute, dass man die Bäume durchaus ohne große Gefahr erhalten kann und mit einem gekonnten Schlankschnitt auch die Höhe in den Griff bekommt, ohne den Baum zu verstümmeln. Der Schrägstand muss per se nicht automatisch problematisch sein. Extreme Orkane müssen Bäume zudem nicht aushalten. Das hält im Zweifel kein Baum aus. Wollte man das also ausschließen, müssten alle Bäume gefällt werden. Gott sei Dank gibt es inzwischen Methoden, wie man recht zuverlässig Gefahren einschätzen kann.

Zu Punkt 2: Bäume beschatten

Bäume beschatten – je höher und breiter, desto mehr. Hier hilft nur, rechtzeitig einen versierten Baumpfleger damit zu beauftragen, Bäume Habitus gerecht zu schneiden. Mittels Schlankschnitt können Birken verhältnismäßig gut im Höhen- und Breitenwuchs begrenzt werden. Will man die Bäume erhalten und den Schatten reduzieren, sollte man neben dem Schlankschnitt auch dynamische Kronensicherungen in Betracht ziehen. Keinesfalls sollte man die Bäume kappen (Faulstellen).

Birken werden gerne in Gruppen gepflanzt. Bis zum Alter von 10 bis 20 Jahren kann man problemlos die Gruppe auflösen und die Zahl der Bäume reduzieren. Je älter die Baumgruppe ist, desto problematischer wird es, einzelne Bäume herauszunehmen und Bäume freizustellen. Die Bäume haben sich in der Gruppe so an den Schutz der anderen Bäume gewöhnt und sich hinsichtlich Stabilität optimiert, dass es sonst bei Änderungen der Windsituation gefährlich werden kann.

Denkbar wäre auch, dass man statt aufwendigem Baumschnitt und Sicherung der Krone die Birken fällt und wieder neu pflanzt. Birken sind nichts, was man nicht wieder ersetzen könnte. Der baumpflegerische Aufwand und der Aufwand für Baumkontrollen sind in den ersten 20 bis 30 Jahren sehr gering und Birken wachsen sehr schnell. Solange die Birken noch bruch- und standsicher sind, könnte man zuerst die eine, dann die andere Birkengruppe austauschen und verjüngen.

Zu Punkt 3: Abwurf von Laub, Blüten und Früchten

Wem Laub, Blüten und Früchte lästig sind, der sollte generell auf Bäume verzichten. Wenn das nicht möglich ist, hilft nur, die Natur lieben lernen und sich damit zu arrangieren. Schatten kann auch schön sein in heißen Sommern, wenn er das Aufheizen des Autos verhindert oder für etwas Kühle sorgt. Das Rauschen der Blätter kann Wohltat für die Ohren sein, wenn Autolärm und der Krach von Rasenmähern oder Laubbläser einmal verstummen. Die Reinigung der Luft nehmen wir fast nicht wahr. Sie ist aber durchaus etwas, wofür wir dankbar sein können. Das Brechen der Winde können wir ebenfalls nicht direkt wahrnehmen, ist aber durchaus auch ein großer Vorteil. Und das Laub oder die Früchte sind Kompost, Nahrung für die Birke und andere Pflanzen.

Meine vorsichtige Meinung anhand der Bilder

Die Bäume können erhalten werden. Diese Einschätzung sollte aber auf jeden Fall durch eine eingehende Untersuchung eines Baumgutachters abgesichert werden. Durch baumpflegerische Maßnahmen (Schnittmaßnahmen, Kronensicherungssysteme) lässt sich auch die Gefahr ausbrechender Äste und Stammausbrüche minimieren.

Wenn Sie – warum auch immer – die Bäume fällen wollen, müssen natürlich die örtlichen Baumschutzsatzungen und die Satzungen der Länder beachtet werden. Dort ist klar geregelt, wann und welche Bäume gefällt werden dürfen und welche nicht sowie welche Auflagen es ggf. zu beachten gilt. Gibt es keine Gemeindeverordnung und auch kein Landesgesetz, gilt das Bundesnaturschutzgesetz. Dort darf man im Hausgarten theoretisch das ganze Jahr fällen, muss aber von März bis Oktober prüfen, ob naturschutzrelevante Gründe vorliegen, die eine Fällung verbieten. Im Zweifel hilft die Naturschutzbehörde, das zu prüfen.

Eine Fällung alleine mit der Begründung „ortsprägend“ zu verbieten, erscheint mir im vorliegenden Fall nicht sehr wasserdicht und gerichtlich durchsetzbar, bzw. kein ausreichender Ablehnungsgrund. Das sage ich aber nur ohne Kenntnis der wahren Begründung und ohne Kenntnis der entsprechenden Baumschutzverordnungen. Im Fall von Birken würde ich als Naturschutzamt die Fällung genehmigen – sofern möglich mit der Auflage zu Ersatzpflanzungen.

Der Autor: Johannes Bilharz

Einschätzung über potentielle Gefahren durch Bäume vom Experten

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10 Antworten
  1. Stefan Weiß

    Nach Entscheid des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Schatten und Laub kein Grund für Fällungen. Weiter ist bei dem Alter der Bäume – selbst bei Grundstücksnähe – von einer anfänglichen Duldung auszugehen. Somit noch weniger Fällgrund. Weiter kann der Besitzer zu nichts gezwungen werden. Im Schadensfall muss er sich zivilrechtlich verantworten, bzw. bei Personenschäden strafrechtlich. Bei Stürmen zählt die höhere Gewalt – insofern keine erheblichen, vorhersehbaren und der Abhilfe bedürftigen Defekte vor dem Sturm auftraten wie z. B. Pilzbefall.

    Antworten
  2. ulf wagner

    weshalb wohnen diese menschen im grünen? wer sich über laub, blüten, kleine äste und blätter, die sonne wegnehmen aufregt, sollte sich eine wohnung in der stadt suchen.
    oder es kommt die erleuchtung, die natur zu genießen, den sauerstoffproduzenten zu schätzen, den schatten bei hitze zu genießen und laub beseitigen als nützliche bewegung anzusehen. immerhin besser, als mit dem wagen ins studio zu fahren und fitnesstraining zu machen.
    liebe leute genießt entspannt das leben und freut euch über die schöne gegend in der ihr wohnen dürft, die bäume gehören dazu!

    Antworten
    • Rico Redivo

      Ihre Antwort geht in die richtige Richtung! Wer sich in der Sicherheit frönen möchte, kann dem flutenhaften Zuzug in die Städte folgen und sich auch gleich selbst chippen und tracken lassen, damit auch von der Person selbst keine Gefahr und folgend auch kein Mehrwert mehr ausgeht. Nach jedem Eingriff in die Natur durch Mensch oder Technik ist mit schwerwiegenden Konsequenzen zu rechnen. Diese Konsequenzen können durch einen Entwicklungsplaneten wie den unseren noch nicht abgesehen werden. Wollen wie nur hoffen, dass eine weiterentwickelte Zivilisation gelegentlich einen Blick auf uns wirft. Wenn dem So ist, werden die meisten unserer post-modernden Berufe in naher Zukunft in den Geschichtsportalen als kurzsichtig und amateurhaft beschrieben werden.

      Antworten
  3. Pflanzenwichtel

    Ich denke das muss von Fall zu Fall entschieden werden. Es gibt Situationen, da sollten die Bäume schon gefällt werden.

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  4. Angelika Hilleke

    Wir haben 1993 ein Grundstück gekauft an dessen Grenze zum Nachbargrundstück (1 m Abstand) zwei ausgewachsene Birken standen (etwa 50 Jahre alt). Vor ca. 10 Jahren hat es auf dem Nachbargrundstück einen Besitzerwechsel gegebnen,
    Seit einem Jahr werde ich von den Nachbarn unangenehm bedrängt, die Birken zu beseitigen, da das Laub und der Blütenstaub stören. Ich möchte und werde diese Bäume nicht fällen, ich habe angeboten die beiden unteren Äste im Herbst zu entfernen. Jetzt lässt die Nachbarin eine Glyzinie (Baumwürger) in einen unteren Ast einer Birke wachsen, die alleine nicht dort hingelangt sein kann, da sie direkt an den äußeren Blättern angedoggt hat. Da ich jahrelang mit einer selbst gepflanzten Glyzinie gekämpft habe,weiß ich welchen Schaden sie anrichten kann, wenn man sie gezielt einsetzt.

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  5. Ursula Friedl

    Birken sind für mich so ziemlich die schönsten Bäume unserer Heimat. Das Austreiben der fluoreszierenden Blätter im Frühjahr, das Flirren des Laubes im Hochsommer, die gold-rostige Färbung im Herbst und der Blick vom schneebedeckten Garten in die weißen Äste vorm tiefblauen Himmel im Winter: Das alles berührt Herz und Seele, repräsentiert die Schönheiten unserer Erde und ist für jeden Garten eine Bereicherung! Ich spreche von zwei alten Birken auf dem Nachbargrundstück, nahe unserer Grenze. Sie filtern das Sonnenlicht ohne große Verdunkelung und entschädigen uns vielfach für den „Dreck“ und die ganzjährige Arbeit, die sie verursachen. Unsere Schwimmteich-Reinigung wird von Frühjahr bis zum Sommer erheblich erschwert und dennoch möchten wir diese Traumbäume nicht missen. Mir tun Ihre Nachbarn, die nur Arbeit und Gefahr in ihnen sehen einfach nur zutiefst leid!!! Es macht auch keinen Sinn, mit solchen Leuten zu kommunizieren. Mein Vorschlag: Überlassen Sie es ohne Diskussion einfach der Natur. Ihre Birken haben ohnehin keine lange Lebensdauer mehr, irgendwann werden sie vom Sturm gebrochen, ob mit oder ohne boshaft gepflanzter Glyzinie, die in Kombination optisch sogar eine Bereicherung darstellen würde. Schlimmstenfalls müssen Sie die Zaunreparatur oder die Entsorgung bezahlen, vorausgesetzt, dass sich keiner bei Starkwind darunterstellt… Doch wenn Sie vor der Aufgabe stehen, einen Ersatzbaum zu finden, werden Sie sich schwer tun. Einen schöneren Baum als die Birke werden Sie wohl kaum finden (Weide, Felsenbirne, jeder Baum „schmutzt“). Für Ihre Nachbarin empfehle ich einen „Plastikbaum“, kalt und unpersönlich wie wohl auch ihr Herz ist…

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  6. Senk

    Mein Nachbar hat hinter unseren Zaun auf seinen Grünstück mit 50 cm von meinen Zaun gerade eine Birke gepflanzt. Ist dass erlaubt?

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    • Baumpflegeportal

      Guten Tag,
      bei einer kurzen Recherche habe ich folgende Gesetzgebung für Bayern gefunden: „Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, dass auf einem Nachbargrundstück nicht Bäume, Sträucher oder Hecken, Weinstöcke oder Hopfenstöcke in einer geringeren Entfernung als 50 Zentimeter oder, falls sie über zwei Meter hoch sind, in einer geringeren Entfernung als zwei Meter von der Grenze seines Grundstücks gehalten werden.“ Da ich aber kein Jurist bin, kenne ich die Ausnahmen und regionalen Regelungen nicht. Fragen Sie am besten in Ihrer Gemeinde nach.
      Viele Grüße, Marina Winkler

      Antworten
  7. Heidi Becker

    Die Nachbarin hat eine Birke 50 cm von unserem Grundstück entfernt gesetzt. Ist das gestattet? Becker

    Antworten
    • Baumpflegeportal

      Hallo Frau Becker,
      vielen Dank für Ihre Anfrage. Ein Abstand von nur 50 Zentimetern zur Grundstücksgrenze ist sehr gering für einen so hohen Baum wie die Birke. Normalerweise betragen die Grenzabstände für großkronige Bäume zwischen 1,5 und 4 Metern. In den ersten fünf Jahren ab der Pflanzung können Sie noch Einspruch erheben. Nach dieser Frist ist dieses Recht in der Regel erloschen.
      Am besten besprechen Sie mit Ihrem Nachbarn in Ruhe die Angelegenheit. Vielleicht ergibt sich ja ein anderer, geeigneterer Platz für die Birke, mit dem beide einverstanden sind.

      Herzliche Grüße
      Ihr Baumpflegeportal-Team

      Antworten

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