Muss ich die Kugelrobinie auf Verlangen meiner Mieter fällen?
Vor meinem vermieteten Haus steht eine Kugelrobinie. Der Baum wurde vor 30 Jahren von der Stadt gepflanzt. Die Mieter und Nachbarn klagen über Lichtmangel und Gefahren durch herunterfallendes Laub. Außerdem haben sie Angst vor Wurzelschäden am Haus. Ich als Vermieter möchte den schönen Baum gern erhalten, denn er stand bereits bevor die Mieter einzogen.
Muss ein vitaler Baum durch den Vermieter gefällt werden, wenn Mieter dies verlangen? Kann ich mit professioneller Baumpflege die Situation für die Mieter verbessern?
Die Antwort:
Nicht nötig den Baum zu fällen
Ich bin kein Anwalt und kann Ihnen die Rechtslage nicht verbindlich auslegen. Nach aktueller Gesetzeslage regelt entweder ein Erbpachtvertrag den Umgang mit dauerhafter Bepflanzung oder der Eigentümer/Pächter bestimmt über die Zukunft des Baumes. Das dürfte bei einem Erbpachtvertrag nicht anders sein, als mit einem gewöhnlichen Mietvertrag. Ich kann mir aber vorstellen, dass Sie als Pächter für die Pflege und den Erhalt der Substanz zuständig sind. In disem Fall dürften Sie den Baum pflegen, soweit sie dies für erforderlich halten. Darunter versteht man auch mäßigen Rückschnitt. Größere Schnitteingriffe bedingen meist eine Schädigung der Baumsubstanz und sollten unterbleiben, sofern es keine Verkehrsgefährdung gibt.
Verkehrsgefährdung
Eine Verkehrsgefährdung liegt bei Laubfall nicht vor, dies ist bei Bäumen ganz natürlich. Eine Ausnahme ist Laub auf Wegen. Wird es nass, besteht akute Rutschgefahr. Wurzelschäden am Haus sind wahrscheinlich kein großes Problem, sofern die Mauer des Hauses intakt ist und keine Risse aufweist. Wurzeln wachsen entlang von Wasser und Nährstoffen und gehen den Weg des geringsten Widerstandes.
Wurzelschäden duch Kugelrobinie
Allerdings besteht die Möglichkeit, dass das Dickenwachstum der Wurzel (Druckbelastung) die Mauer schädigt. Normalerweise sehe ich das bei einer Kugelrobinie nicht als Problem, da die Wurzelleistung nicht stark ist. Dennoch sind Wurzelschäden nie ganz auszuschließen. Wenn, dann wird es als erstes Ihr eigenes Gebäude betreffen. Hier bringt im Zweifel ein Suchgraben entlang der Hausmauer Aufschluss über das Gefährdungspotential.
Schatten durch die Baumkrone
Schatten beeinträchtigt die Verkehrssicherheit nicht. Wieviel Licht in der Wohnung ankommt, vereinbaren Vermieter und Mieter untereinander. Der eine will Schatten, der andere Licht. Die Optionen sind aber begrenzt, da der Vermieter die Bäume nicht alle paar Jahre an die wechselnden Wünsche der Mieter anpassen kann. Beschattet der Baum jedoch nicht nur die ganze Hausfassade, sondern vereinnahmt sie mit seiner Krone vollständig, ist ein Interessenkonflikt nachvollziehbar. Mit einem schonenden Auslichtungsschnitt und einer leichten Kronen-Einkürzung können Sie auf die Wünsche der Mieter eingehen. Dies erhält den Baum in seiner Schönheit, ohne ihn gleich zu verstümmeln.
Kugelbäume
Als Kugelbäume gelten alle Baumarten mit kugeliger Krone. Hierfür sind unterschiedliche Arten geeignet. Die Bäume lassen sich sehr leicht pflegen und ohne großes Fachwissen in Form schneiden. Meist behalten die Kronen ohne Schnitt ihre kugelige Erscheinung, gewinnen dabei aber von Jahr zu Jahr an Durchmesser. Ein regelmäßiger Schnitt hilft die Ausmaße gleichzuhalten und verjüngt die Krone.
Fazit
Wenn der Baum die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt, dürfen Sie den Baum belassen wie er ist. Im Zweifel suchen sie sich einen Baumpfleger in ihrem Umkreis. Qualifizierte Baumpfleger sind in der Lage die Verkehrssicherheit zu beurteilen und durch einen Suchgraben das Gefährdungspotential von Wurzeln einzuschätzen. Wenn Sie sich für einen Lichtschnitt entscheiden, kann ein Baumpfleger durch einen sanften und baumverträglichen Rückschnitt dem Mieter und dem Baum entgegenkommen.
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