War die Kappung einer Konifere gerechtfertigt?

User fragen Baumpfleger

Durch Zufall habe ich Ihre Seite entdeckt und hoffe sehr, dass Sie mir helfen können – im Moment fühle ich mich nämlich eher hilflos und habe keine Idee, an wen ich mich sonst wenden könnte. Wir wohnen im Stadtgebiet inmitten einer Eigentums-Wohnanlage. Die Bäume sind in unserer Stadt geschützt.

Im letzten Frühjahr ist der Verwalter unserer Anlage auf die Idee gekommen, eine Tanne in unserem Innenhof zu „verschönern“ – ohne die Eigentümer um Erlaubnis zu bitten oder wenigstens darüber zu informieren. Selbst das Absuchen des Baums nach Nestern oder ähnlichem war wohl zu viel verlangt – der Nachwuchs eines Eichhörnchens wurde nach dieser Aktion von einem Nachbarn „per Hand“ aufgezogen.

Ich habe abends das Eichhörnchen nach seinem Nest suchen gesehen und war entsetzt: Die „Schutzzeit“ für Bäume hatte schon begonnen. Auf meine Anfrage, ob der Verwalter denn eine Ausnahmegenehmigung für diese Arbeiten beantragt hätte, antwortete er wie folgt: Die Tanne wäre zu hoch gewesen – bei Stürmen wäre die Sicherheit nicht mehr gegeben gewesen (sie steht dort absolut windgeschützt, es ist ein rundum geschlossener Innenhof). Außerdem handle es sich lediglich um einen Pflegeschnitt. Eine Genehmigung bräuchte man dafür natürlich nicht.

Meine Frage an Sie: Ist das hier wirklich nur ein „Pflegeschnitt“? Das kann ich einfach nicht glauben. Ein großer Teil dieser einst wirklich schönen, gesunden Tanne ist unwiederbringlich weg. Zudem wurde diese Arbeit von einem Nicht-Fachmann ausgeführt. Sie helfen mir mit Ihrer Auskunft ungemein, vielen Dank!

Die gekappte Konifere in der Wohnanlage.
Kappung einer Konifere: Gerechtfertigt oder nicht?

Die Antwort:

KAPPUNG SELTEN FACHLICH

Baumpfleger antworten Usern

Es ist immer schwierig, anhand eines einzigen Fotos Ferndiagnosen oder klare Antworten zu geben. Der durchgeführte Schnitt an diesem Nadelbaums (Baumart nicht hundertprozentig erkennbar) ist mit Sicherheit kein Pflegeschnitt, sondern eine Kappung – sofern die primäre Baumspitze vorher noch vorhanden war. Wenn diese Maßnahme nach dem 1. März stattgefunden hat, dann ist in den meisten Fällen eine behördliche Genehmigung einzuholen.

Eine Kappung – also das Entfernen ganzer Grob-Äste oder Stammteile mittels Durchtrennung derselben – kann nur dann als fachlich angesehen werden, wenn Gefahr droht. Ein Baum ist allerdings nicht deshalb eine Gefahr, weil er hoch ist. Das zu klären, ist Aufgabe eines Fachmannes (zum Beispiel Baumgutachter), wie sie mittels PLZ-Suche auf dem Baumpflegeportal zu finden sind. Gute Baumgutachter sind speziell dafür ausgebildet, die Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen visuell und ggf. mittels spezieller Untersuchungstechniken zu ermitteln. Da spielen natürlich örtliche Windverhältnisse eine Rolle, der Wurzelbereich wird geprüft, der Baum wird auf Defekte untersucht, die seine Standsicherheit beeinflussen könnten und vieles mehr.

Sie haben Recht, wenn Sie schreiben, „ein großer Teil dieser einst wirklich schönen, gesunden Tanne ist unwiderruflich weg“. Ob der Baum gesund war, weiß ich nicht. Es ist aber zu vermuten. Unwiderruflich stimmt, denn der Baum wächst zwar wieder in die Höhe, aber er wird viele neue Spitzen bekommen, die optisch nie so gut aussehen, wie das „Original“. Zudem bildet sich an der Schnittstelle im Stamm eine Faulstelle, die sich auf die Bruchsicherheit der neu gewachsenen Äste an dieser Stelle negativ auswirkt. Sekundäre Äste, die auf einer Faulstelle sitzen, halten schlichtweg nicht so gut wie primär gewachsene Äste ohne Faulstelle. Auf Dauer werden die Pflege und die erforderliche, jährliche Baumkontrolle damit aufwendiger und kostenintensiver.

Ob die Schnittmaßnahme von einem Fachmann ausgeführt wurde oder nicht, kann ich anhand des Bildes nicht beurteilen. Einen Nadelbaum einfach nur zu kappen, dazu braucht es fachlich keine große Ausbildung: Für den Baum ist eine Kappung schlecht, ob sie nun ein Laie oder ein Fachmann durchführt. Eine Ausbildung benötigt man eher dafür, wie man die Arbeiten so ausführt, dass der Ausführende nicht zu Schaden kommt und keine Schäden im Umfeld entstehen. Indizien für eine Fachfirma sind zum Beispiel, ob sich die Firma auf Bäume spezialisiert hat? Oder bietet sie auch branchenfremde Arbeiten an? Welche Ausbildungen kann die Firma nachweisen? Wenn die Firma die Arbeiten mit Kletterer ausführt und dabei die Motorsäge benutzt, müssen die Kletterer eine besondere fachliche Qualifikation nachweisen (SKT-B-Lehrgang) und einen Motorsägeausweis für Baumkletterer von der Berufsgenossenschaft (SVLFG) vorweisen können.

Mein Fazit

Ich vermute, der Nadelbaum wurde gekappt, weil Eigentümer oder Verwalter mehr Licht wollten. Das sind altbekannte Streitpunkte. Die einen wollen mehr Licht, die anderen Schatten. Sollten die Gründe doch fachlicher Natur sein (vorliegen einer Gefährdung), dann wird die Verwaltung sicherlich eine schriftliche Expertise oder ein schriftliches Gutachten einer Fachfirma eingeholt haben und bei der Eigentümerversammlung vorlegen können. Rechtlich habe ich keine Ahnung, ab wann eine Hausverwaltung verpflichtet ist, die Genehmigung der Eigentümer einzuholen. Ob Pflicht oder nicht: Bei solchen Maßnahmen wäre es sicherlich auch für die Hausverwaltung besser, wenn sie Eigentümer oder Mieter nicht einfach vor vollendete Tatsachen stellen, sondern vorab aktiv informieren und die Maßnahmen stichhaltig begründen (die von Ihnen zitierte Begründung ist auf keinen Fall stichhaltig).

Aus Erfahrung möchte ich aber auch an Eigentümer appellieren, nicht immer nur nach dem billigsten Anbieter zu forschen und Hausverwaltungen damit unter Druck zu setzen, sondern auch die fachliche Qualifikation als Auswahlkriterium zu berücksichtigen.

Der Autor: Johannes Bilharz

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