Artenschutz in der Baum- und Gehölzpflege
Bei größeren Pflegemaßnahmen in einem Baum oder Fällungen ist der Artenschutz ganzjährig zu beachten. Die Regelungen des Bundesnaturschtzgesetzes sind zu beachten. Mit ihrer Arbeit tragen Baumpfleger aber auch zum Artenschutz bei.