Wie kann ich pflegerische Maßnahmen beim Nachbarn durchsetzen?

Blatt_Frage

Im Garten unserer Nachbarn stehen mehrere Bäume nah an der Grundstücksgrenze. Diese schränken uns stark ein. Die Äste und Wurzeln einer Birke sind Gefahrenquellen. Pollen-, Samen- und Laubfall verursachen Arbeit und Sachschäden. Auch scheinen einige junge Bäume nicht mehr gesund zu sein, was sie zur Gefahr für unser Haus macht.

Können Sie mir bitte sagen, wie ich eine entsprechende Fällung beziehungsweise pflegerische Maßnahme beim Nachbarn durchsetzen kann?

Antwort 1:

Diplomatisch auftreten

Blatt_Antwort

Grundsätzlich ist der Eigentümer für die Verkehrssicherheit seiner Bäume zuständig, auch über seine Grundstücksgrenze hinaus. Es sollte also vorerst geklärt werden was er tun muss, um dies zu gewährleisten. Ist ihm das Problem bekannt? Falls nicht, sollte er freundlich darauf hingewiesen werden, unter Umständen auch durch einen Mitarbeiter der zuständigen Behörde.

Schnittmaßnahmen an der Birke sind laut Hamburger Baumschutzsatzung genehmigungspflichtig. Falls der Nachbar sich weigert den Handlungsbedarf anzuerkennen, können Sie auch an seiner Stelle als Gebührenempfänger und Auftraggeber auftreten und Schnittmaßnahmen oder die Fällung beantragen, beziehungsweise beauftragen.

Es bedarf allerdings in jedem Fall der Zustimmung des Eigentümers. Sollte er auch dies verweigern, können Sie einen Sachverständigen Gutachter beauftragen und versuchen, den Eigentümer per Gerichtsbeschluss zum Handeln zu bewegen.

Wir können Ihnen bei allen Schritten gerne behilflich sein, bitte suchen Sie aber zuerst das Gespräch zum Baumeigentümer und treten Sie diplomatisch auf. Erfahrungsgemäß ist das der beste Weg zum Erfolg.

Autor: Baumpflege Krebsfänger (PLZ: 22117)

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Antwort 2:

Gespräch mit dem Nachbarn suchen

Blatt_Antwort

Das Hamburger Stadtgebiet fällt unter die Hamburger „Baumschutzsatzung“. Hier ist auch behördenseits im Abschnitt “ Bürgerliches Gesetzbuch“ der Unterschied zwischen Privatrecht und Allgemeinrecht erläutert. Ebenso der Pflanzabstand, sowie der Überhang.

Grundsätzlich keine Hand anlegen! In diesem Fall bedarf es des Gespräches mit dem Nachbarn, auch mit Hinweis auf Verkehrssicherungspflicht des Baumeigentümers und regelmäßige Baumregelkontrollen.

Ist der Nachbar uneinsichtig wird es schon unangenehm: Zunächst folgt eine schriftliche Aufforderung zur Baumkontrolle (zu Ihrer Sicherheit!) mit Fristsetzung. Kommt dann keine Reaktion, wird der Anwalt eingeschaltet. Die meisten mir bekannten Fälle konnten ohne Fristsetzung und Anwalt geklärt werden.

Bei Rückfragen immer wieder gerne.

Autor: R. Koberstein, FAW Baumpflege und Baumsanierung, Hamburger Baumjungs (PLZ: 22117)

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2 Antworten
  1. Michael Kieper

    Moin, ich wohne in Nordfriesland. Mein Nachbar hat Fichten auf seinen Grundstück die nicht mehr wirklich gut aussehen. Er wollte sie immer schon mal abholzen. Trotz mehrfacher Aufforderung was zu unternehmen reagiert er nicht mehr. Waren nur mündliche zusagen. Wie kann ich reagieren. Die Bäume könnten auf unser Haus fallen.

    Antworten
    • Stefan

      Hallo, ich habe ein ähnliches Problem. Könnten Sie bitte sagen, wie sie es gelöst haben? Danke Stefan

      Antworten

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